Tagungsbericht (Kurzversion)
Am 28.11.2017 fand an der Leibniz Universität Hannover die „Interdisziplinäre Fachtagung Autonomes Fahren“ statt.
Vor zahlreichen Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft und von staatlichen Stellen eröffnete Universitätspräsident Prof. Dr. iur. Epping die Tagung und hob die entscheidende Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit in Bereich des autonomen Fahrens hervor.
Im Anschluss daran begrüßten Prof. Dr. iur. Oppermann und Frau Prof. Dr. iur. Stender-Vorwachs als Veranstalter der Tagung die Teilnehmer.
Anlass der Tagung war die durchweg positive Resonanz auf den von Herrn Oppermann und Frau Stender-Vorwachs Anfang 2017 herausgebenen Sammelband zum autonomen Fahren, in dem eine Vielzahl von Mitgliedern der juristischen Fakultät der Leibniz Universität das Thema aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven beleuchtet hatten. In der Folge davon wurde zwischenzeitlich das „Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V.“ in Hannover mit dem Ziel gegründet, ein Kompetenznetzwerk in den Bereichen Verkehr und Mobilität, Produktion und Wirtschaft sowie Medizin zu etablieren.
Den ersten Vortrag hielt Dr.-Ing. Wisselmann, Referent „Automatisiertes Fahren“ in der BMW Entwicklung „Automatisiertes Fahren und Fahrerassistenz“ der BMW Group, zum Thema „BMW 2021 – Der Weg zum Automatisierten Fahren“. Im Anschluss daran ging Herr Dr. Hartmann, Head of Legal Case and Business Innovation bei der Daimler AG, in seinem Vortrag aus Herstellersicht auf „Juristische Herausforderungen des automatisierten Fahrens“ ein. Herr Prof. Dr. Köster, Bereichsleiter Automotive am Institut für Verkehrssystemtechnik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), beleuchtete wiederum die technische Seite des autonomen Fahrens und stellte die „Testfelder für automatisiertes und vernetztes Fahren in Niedersachsen“ vor. Frau Prof. Dr. iur. Stender-Vorwachs und Herr Steege, beide von der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität, legten in ihrem gemeinsamen Vortrag die „Grundrechtlichen Implikationen Autonomen Fahrens“ dar und betonten dabei, dass das Grundgesetz zwar technologieoffen sei, gleichwohl Grundrechte der Bürger durch das autonome Fahren beeinträchtigt sein können.
An die Vorträge schloss sich eine von Herrn Oppermann moderierte Statementrunde auf dem Podium an. Die Diskussionsrunde eröffnete Herr Prof. Dr.-Ing. Wagner, der auf die technische Seite des autonomen Fahrens einging. Aus philosophischer Sicht beleuchtete Herr Prof. Dr. phil. Hübner die Thematik. Den juristischen Abschnitt der Diskussionsrunde leitete Frau Prof. Dr. Beck ein, die aus der Warte des Strafrechts Stellung zum autonomen Fahren bezog. Auf die zivilrechtliche Haftung ging im Anschluss daran Frau Prof. Dr. Buck-Heeb ein. Herr Prof. Dr. Eichelberger schloss hieran an und setzte sich in seinem Diskussionsbeitrag mit den versicherungsrechtlichen Aspekten des autonomen Fahrens auseinander. Herr Prof. Dr. Schwarze erörterte zum Abschluss der Statementrunde die arbeitsrechtlichen Implikationen des autonomen Fahrens. Alle Diskussionsteilnehmer auf dem Podium waren sich dabei einig, dass das autonome Fahren neue Herausforderungen an das Recht stellt, das Recht aber durchaus in der Lage sei, diese zu bewältigen.
Den Abschluss der von den Teilnehmern als gelungen empfundenen Tagung bildete eine lebhaft geführte Diskussion mit dem Publikum, bei der nochmals deutlich wurde, welche enorme Bedeutung das Thema des autonomen Fahrens für Technik, Recht, Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Staat, aber auch für jeden Einzelnen hat und auch in der Zukunft weiterhin haben wird.
Autor: Dr. iur. Andreas Dieckmann