Interdisciplinary Institute for Automated Systems e.V. (RifaS)

Events

The Institute organises lectures, symposia, conferences, panel discussions, seminars and similar scientific events.
Here you will find announcements of new events and an overview of past events.
Am 29. Januar 2019 fand um 19:15 Uhr die Auftaktveranstaltung der Ringvorlesung „Automatisierte Systeme“ statt.

Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias N. Schubert referierte zum Thema „Wettbewerb der Gesetzgeber - UK Automated and Electric Vehicles Act“. Im Anschluss an den Vortrag bestand für die zahlreichen Zuhörer bei Getränken und Knabbereien die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. Zudem gab es für jeden Zuhörer zwei Ausgaben der Zeitschrift Multimedia und Recht, die freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden.

Die Ringvorlesung wird vom Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht (Prof. Buck-Heeb) und dem Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Zivil- und Handelsrecht (Prof. Oppermann) durchgeführt.

Die nächsten Vorträge der Ringvorlesung finden im Sommersemester 2019 statt.
Herzliche Einladung zur "Nacht, die Wissen schafft" der Leibniz Universität Hannover auf dem Conti-Campus, Königsworther Platz 1, am 10.11.2018.

Das Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V. ist in diesem Jahr erstmals auf der "Nacht, die Wissen schafft" der Leibniz Universität Hannover vertreten.

Herr Dipl.-Jur. Hans Steege referiert über "Rechtliche Hürden des autonomen Fahrens". Die Veranstaltung findet am 10.11.2018 um 19:15 Uhr in Gebäude 1507 (Hörsaalgebäude), Raum 003 statt.

Über die Nacht, die Wissen schafft:
Es ist wieder soweit: Am Sonnabend, den 10. November 2018, erlebt Hannover zum siebten Mal „Die Nacht, die Wissen schafft“. Wir laden Sie herzlich ein, an diesem Abend einen Blick hinter die Kulissen unserer Universität zu werfen. Die drei Fakultäten auf dem Conti-Campus (Juristische, Philosophische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) bieten im Rahmen der „Nacht, die Wissen schaft“ am Königsworther Platz 1 ein buntes und abwechslungsreiches Programm.

Über den Vortrag:
Autonomes Fahren soll den Alltag erleichtern und die Unfallzahlen senken. Doch ist autonomes Fahren rechtlich überhaupt möglich? Wie dürfen Algorithmen eine Dilemma-Situation lösen? Werden die Daten der Fahrzeuginsassen ausreichend geschützt? Was passiert mit den Daten anderer Verkehrsteilnehmer? Wer haftet eigentlich bei einem Unfall? Sind Verkehrskontrollen auch bei autonomen Fahrzeugen möglich?

Einladung zur TRUST-Lecture "Rechtliche Verantwortung für Autonomes Fahren"

Die TRUST-Lecture im WS 2018/19 widmet sich dem Thema "Verantwortung und Raum". Dabei wird das Wirkungsgeflecht zwischen Verantwortung, Verantwortungsübernahme und den räumlichen Strukturen und Beziehungen diskutiert werden. Räumliche Strukturen können als Quelle und als Ergebnis von Verantwortungsrelationen gesehen werden. Im Rahmen der TRUST-Lecture werden unterschiedliche Themenbereiche diskutiert, die alle durch "Verantwortung und Raum" geeint sind. Dabei gilt stets: wer übernimmt wofür und warum Verantwortung?

Zum Auftakt des Winterprogramms werden die Verantwortung und Probleme rund um das autonome Fahren beleuchtet:

Am Mittwoch, den 7. November 2018, wird Dipl.-Jur. Hans Steege um 18.00 Uhr in Raum 1507.004 (Conti Campus, Königsworther Platz, Hannover) zum Thema "Rechtliche Verantwortung für Autonomes Fahren - ein Einblick in die vielfältigen Problematiken" referieren.


Die Veranstaltung wird zusammen mit dem Interdisziplinären Institut für Automatisierte Systeme e.V. durchgeführt.

Über den Vortrag:
Autonomes Fahren ist zumindest auf den Straßen noch Zukunftsmusik. Fahrzeuge, die sich fahrerlos auf den Straßen bewegen, die selbstständig handeln und Rechtsgeschäfte abschließen, stellen das Recht vor neue Herausforderungen. Im öffentlichen Recht ergeben sich vor allem im Bereich der Grundrechte einige Probleme. Ist es beispielsweise dem Menschen möglich, seine Entscheidungsfreiheit an eine Maschine abzugeben? Lässt sich bei einem drohenden Unfall das Leben aller möglichen Beteiligten gegeneinander aufrechnen?

Verantwortung zeigt sich überdies im Bereich des Datenschutzrechts. Hier sind es vor allem Unternehmen, die an personenbezogenen Daten Interesse haben. Verantwortung für personenbezogene Daten eines jeden Individuums steht synonym für den Schutz personenbezogener Daten. Doch ist dieser bei autonomen und vernetzten Fahrzeugen noch möglich? Ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung der neuen, digitalen Zeit gewachsen, oder kann das Recht nicht Schritt halten?
Durch die Vernetzung autonomer Fahrzeuge entstehen für Hersteller im Bereich des Telekommunikationsrechts neue Pflichten gegenüber den Fahrzeuginsassen.
Am Beispiel zivilrechtlicher Haftungsfragen soll zudem gezeigt werden, wer bei Unfällen eines autonomen Fahrzeugs die Verantwortung trägt.
Mitgliederversammlung & öffentlicher Vortrag
Am 15. Mai 2018 findet um 18:30 Uhr in Raum 005 Gebäude 1507 (Hörsaalgebäude), Königsworther Platz 1, 30167 Hannover die Mitgliederversammlung für das Jahr 2018 statt.

Im Anschluss finden zwei öffentliche Vorträge statt.

Herr Rasmus Robrahn spricht zum Thema „Datenschutzrechtliche Problemstellungen des automatisierten Fahrzeugs“.

Über den Referenten liegen uns folgende Informationen vor:
„Rasmus Robrahn studierte Rechtswissenschaften an der Universität Kiel. Nach erfolgreichen Abschlusses der beiden juristischen Staatsprüfungen wurde er 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, wo er u.a. für die Forschungsprojekte iKoPA (integrierte Kooperationsplattform für automatisierte Elektrofahrzeuge) und SeDaFa (Selbstdatenschutz im vernetzten Fahrzeug) tätig war und jeweils die datenschutzrechtlichen Aspekte bearbeitete. Seit September 2017 ist er als Referent für zukünftige Technologien bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen tätig und bearbeitet auch in diesem Rahmen datenschutzrechtliche Fragestellungen zum vernetzten Fahrzeug.“

Hieran anschließend freuen wir uns über einen Vortrag von Herrn Bernhard Müller-Beßler zu dem Thema „Autonomes Valet Parken (AVP)“.
Herr Müller-Beßler ist Geschäftsführer und Co-Founder der Promotives GmbH, Braunschweig.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Interdisziplinäre Fachtagung Autonomes Fahren 2018
Am 28.11.2017 fand im Lichthof der Leibniz Universität Hannover die interdisziplinäre Fachtagung "Autonomes Fahren" unserer Direktoren Prof. Oppermann und Prof. Stender-Vorwachs statt.

Zu der Fachtagung sind zwei Tagungsberichte erschienen:

Dr. Andreas Dieckmann, Akad. Rat a.Z. in: KriPoZ 1/2018, Seiten 57 ff.

Ass. iur. Dipl.-Sozw. Natalia Theissen, M.Phil. (Trinity College Dublin) in: NZV 2/2018, Seiten 67 ff. (Abrufbar über Beck-Online)

Impressionen

Fotos: David Erhardt

Tagungsbericht

Am 28.11.2017 fand an der Leibniz Universität Hannover die „Interdisziplinäre Fachtagung Autonomes Fahren“ statt.
Vor zahlreichen Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft und von staatlichen Stellen eröffnete Universitätspräsident Prof. Dr. iur. Epping die Tagung und hob die entscheidende Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit in Bereich des autonomen Fahrens hervor.
Im Anschluss daran begrüßten Prof. Dr. iur. Oppermann und Frau Prof. Dr. iur. Stender-Vorwachs als Veranstalter der Tagung die Teilnehmer.
Anlass der Tagung war die durchweg positive Resonanz auf den von Herrn Oppermann und Frau Stender-Vorwachs Anfang 2017 herausgebenen Sammelband zum autonomen Fahren, in dem eine Vielzahl von Mitgliedern der juristischen Fakultät der Leibniz Universität das Thema aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven beleuchtet hatten. In der Folge davon wurde zwischenzeitlich das „Interdisziplinäre Institut für Automatisierte Systeme e.V.“ in Hannover mit dem Ziel gegründet, ein Kompetenznetzwerk in den Bereichen Verkehr und Mobilität, Produktion und Wirtschaft sowie Medizin zu etablieren.

Den ersten Vortrag hielt Dr.-Ing. Wisselmann, Referent „Automatisiertes Fahren“ in der BMW Entwicklung „Automatisiertes Fahren und Fahrerassistenz“ der BMW Group, zum Thema „BMW 2021 – Der Weg zum Automatisierten Fahren“. Im Anschluss daran ging Herr Dr. Hartmann, Head of Legal Case and Business Innovation bei der Daimler AG, in seinem Vortrag aus Herstellersicht auf „Juristische Herausforderungen des automatisierten Fahrens“ ein. Herr Prof. Dr. Köster, Bereichsleiter Automotive am Institut für Verkehrssystemtechnik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), beleuchtete wiederum die technische Seite des autonomen Fahrens und stellte die „Testfelder für automatisiertes und vernetztes Fahren in Niedersachsen“ vor. Frau Prof. Dr. iur. Stender-Vorwachs und Herr Steege, beide von der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität, legten in ihrem gemeinsamen Vortrag die „Grundrechtlichen Implikationen Autonomen Fahrens“ dar und betonten dabei, dass das Grundgesetz zwar technologieoffen sei, gleichwohl Grundrechte der Bürger durch das autonome Fahren beeinträchtigt sein können.

An die Vorträge schloss sich eine von Herrn Oppermann moderierte Statementrunde auf dem Podium an. Die Diskussionsrunde eröffnete Herr Prof. Dr.-Ing. Wagner, der auf die technische Seite des autonomen Fahrens einging. Aus philosophischer Sicht beleuchtete Herr Prof. Dr. phil. Hübner die Thematik. Den juristischen Abschnitt der Diskussionsrunde leitete Frau Prof. Dr. Beck ein, die aus der Warte des Strafrechts Stellung zum autonomen Fahren bezog. Auf die zivilrechtliche Haftung ging im Anschluss daran Frau Prof. Dr. Buck-Heeb ein. Herr Prof. Dr. Eichelberger schloss hieran an und setzte sich in seinem Diskussionsbeitrag mit den versicherungsrechtlichen Aspekten des autonomen Fahrens auseinander. Herr Prof. Dr. Schwarze erörterte zum Abschluss der Statementrunde die arbeitsrechtlichen Implikationen des autonomen Fahrens. Alle Diskussionsteilnehmer auf dem Podium waren sich dabei einig, dass das autonome Fahren neue Herausforderungen an das Recht stellt, das Recht aber durchaus in der Lage sei, diese zu bewältigen.

Den Abschluss der von den Teilnehmern als gelungen empfundenen Tagung bildete eine lebhaft geführte Diskussion mit dem Publikum, bei der nochmals deutlich wurde, welche enorme Bedeutung das Thema des autonomen Fahrens für Technik, Recht, Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Staat, aber auch für jeden Einzelnen hat und auch in der Zukunft weiterhin haben wird.

Autor: Dr. iur. Andreas Dieckmann
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