Interdisziplinäres Institut für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS)
Die wissenschaftliche Leitung des Forschungsbereiches Automatisiertes und Autonomes Fahren sowie Elektromobilität liegt bei Herrn Dr. Dr. Hans Steege.
Ziel ist die interdisziplinäre Erforschung und rechtliche Bewertung automatisierter und autonomer Fahrzeuge sowie der Elektromobilität.
Die Forschung erstreckt sich auf sämtliche rechtliche Aspekte. Sie umfasst Probleme der strafrechtlichen Fahrlässigkeitshaftung bei automatisierten und autonomen Fahrzeugen, der zivilrechtlichen Haftung von Fahrer und Halter sowie der Produkt- und Produzentenhaftung und des Privatversicherungsrechts.
Ein Schwerpunkt der Forschung liegt im Bereich des Datenschutz- und Telekommunikations- sowie Medienrechts. Im Datenschutz erfolgt die Forschung sowohl auf Grundlage des deutschen Rechtsrahmens als auch vorausschauend europäisch im Hinblick auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Untersucht werden zudem die grundrechtlichen Implikationen des Datenschutzes.
Kartell- und wettbewerbsrechtliche sowie arbeitsrechtliche Fragestellungen stellen einen weiteren Inhalt des Forschungsbereichs dar. Und auch zivilprozessuale Probleme werden behandelt.
Im Bereich des öffentlichen Rechts spielen insbesondere grundrechtliche Aspekte eine bedeutende Rolle bei der rechtlichen Bewertung des automatisierten und autonomen Fahrens.
Ferner wird im Bereich des öffentlichen Rechts zum Zulassungsrecht und besonderen Verwaltungsrecht, u.a. zu polizeirechtlichen Problematiken geforscht.
Untersucht wird ebenfalls der völker- und europarechtliche Rahmen des automatisierten und autonomen Fahrens.
Forschung und der Nachweis durch entsprechende Publikationen erfolgt auch im Kontext der europäischen KI-Verordnung (AI-Act) sowie des Datengesetzes (Data Act).
Publikationen:
Weitere Publikationen sind im Erscheinen.
Ehemalige Leitung:
Professorin Dr. iur. habil. Jutta Stender-Vorwachs LL.M. (Virginia) †